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Januarloch-Kalender Teilnahmebedigungen

Der Januarloch-Kalender und die darauf stattfindenden Verlosungen werden von den folgenden Organisationen veranstaltet und abgewickelt: Sempachersee Tourismus und Seetal Tourismus. Der Januarloch-Kalender ist vom 06.01.2024 bis 30.01.2024 online auf www.sempachersee-tourismus.ch/januarloch-kalender und www.seetaltourismus.ch/januarloch-kalender. Im Rahmen des Januarloch-Kalenders werden täglich Verlosungen publiziert. Die Teilnehmenden müssen nicht an jeder Verlosung teilnehmen. Sind die Teilnehmenden an einer Verlosung interessiert, müssen sie sich jeweils auf dem vorgesehenen Kontaktweg anmelden. Die jeweilige Anmeldung gilt nur für die betreffende Verlosung. Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.

  1. Die Teilnahme an den Verlosungen im Januarloch-Kalender ist freiwillig und kostenlos. Die Gewinnchancen bleiben durch den Bezug einer Dienstleistung und/oder das tätigen eines Kaufes unberührt. Für die Erhebung und Bearbeitung der von den Teilnehmenden übermittelten Personendaten ist die jeweilige Tourismusorganisation verantwortlich, die die Verlosung ausschreibt.
  2. Die Gewinner der Verlosungen werden von der anbietenden Tourismusorganisation am Ende der Januarloch-Kalender-Aktion gezogen und benachrichtigt. Ist ein Gewinner nicht erreichbar oder meldet er sich nicht innert 7 Kalendertagen nach der Gewinnbenachrichtigung bei der jeweiligen Tourismusorganisation zurück, ist die Tourismusorganisation berechtigt, einen anderen Gewinner auszulosen. Die Gewinner können auf einer Gewinnerliste sowie auf den Facebook-Seiten der Tourismusorganisationen veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme an einer Verlosung/an einem Wettbewerb stimmen die Teilnehmenden dieser Veröffentlichung zu.
  3. Teilnahmeberechtigt sind volljährige, handlungsfähige Personen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mehrfache Teilnahmen sowie Teilnahmen von Mitarbeitenden von Seetal Tourismus, Sempachersee Tourismus und Partnerorganisationen werden nicht berücksichtigt. Die Preise sind nicht übertragbar und werden nicht in bar ausbezahlt. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Seetal und Sempachersee Tourismus behalten sich das Recht vor, Teilnehmende von den Verlosungen auszuschliessen, Mehrfacheinträge zu löschen oder das Spiel abzubrechen, wenn Unstimmigkeiten vorliegen oder wenn der Verdacht auf technische Manipulationen besteht.
  4. Die Abwicklung von Reisegewinnen erfolgt direkt zwischen dem Gewinner und dem Verlosungspartner, jegliche Gewährleistung und Haftung durch Sempachersee oder Seetal Tourismus ist ausgeschlossen. Die An- und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise (Flughafen, Bahnhof etc.) erfolgt auf Kosten des Gewinners, soweit nicht anders im Gewinnspielbeschrieb angegeben ist. Gleiches gilt auch für sämtliche Kosten, die während der Reise entstehen (Minibar etc.). Die Gewinner und gegebenenfalls deren Begleitung sind dafür verantwortlich, dass sie über die notwendigen Voraussetzungen für die Reise, insbesondere über gültige Reisedokumente, verfügen. Allfällige durch den Gewinn anfallende Steuern, Gebühren oder Abgaben (ausgenommen allfällige Versandkosten, Zölle und Einfuhrmehrwertsteuern) sind von den Gewinnern zu tragen.
  5. Soweit gesetzlich zulässig schliessen Sempachersee und Seetal Tourismus jegliche Haftung und Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit den Angeboten des Januarloch-Kalenders sowie der Einlösung der Gewinne aus. Seetal und Sempachersee Tourismus haften insbesondere nicht für technische Ausfälle der Januarloch-Kalender-Seite, einschliesslich der Netzwerk-Server oder Hardwarefehler, Viren, Bugs, Fehler in der Programmierung oder andere Fehler in der Übertragung ausserhalb seiner Kontrolle.
  6. Facebook hat mit diesem Wettbewerb wirtschaftlich und rechtlich nichts zu tun, auch wenn die Angebote über die Facebook-Seiten der Tourismusorganisationen beworben und kommuniziert werden und gewisse Aktivitäten auf Facebook stattfinden. Veranstalter des Januarloch-Kalenders sind Seetal und Sempachersee Tourismus. Alle Anfragen bzgl. Verlosungen sind an infosempachersee-tourismus.ch zu richten. Mit der Teilnahme an den Verlosungen und der damit verbundenen Annahme dieser Teilnahmebedingungen stellen die Teilnehmenden Facebook von jeglicher Haftung und Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit den Verlosungen frei.
  7. Beim Ausfüllen des Anmeldeformulars für die Teilnahme an den Verlosungen werden die Teilnehmenden aufgefordert, gewisse Personendaten in die Schweiz zu übermitteln (Anrede, Vorname, Nachname, Wohnsitzland, E-Mail-Adresse). Diese Personendaten werden in der Schweiz gespeichert und zum Zweck der Teilnahme sowie der Durchführung der Verlosungen verwendet. Die Personendaten der Teilnehmenden werden nur an Dritte weitergegeben, wenn dies zwecks Abwicklung der Verlosung und der Durchführung des Gewinns notwendig ist. Sempachersee und Seetal Tourismus werden sicherstellen, dass Dritte die Personendaten nur so bearbeiten, wie in diesen Teilnahmebedingungen beschrieben. Bei Fragen zur Bearbeitung von Personendaten können sich die Teilnehmenden an infosempachersee-tourismus.ch wenden. 
  8. Auf Wettbewerbe und Verlosungen ist schweizerisches Recht anwendbar. Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Wettbewerben/Verlosungen oder diesen Teilnahmebedingungen ist ausschliesslich das Gericht in Oberkirch zuständig. Unabhängig davon bleiben die zwingend anwendbaren Schutzvorschriften eines in Deutschland ansässigen Verbrauchers unberührt. Entsprechendes gilt für in anderen EU-Staaten ansässige Verbraucher in Bezug auf in einem solchen Staat zwingend anwendbare Schutzvorschriften.