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Gästekarte Luzern Land

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Spiel!Golf auf dem Hämikerberg spielen

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Das Schongiland erleben

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Entdecken Sie das Seetal und die Erlebnisregion Luzern-Vierwaldstättersee. Mit der Gästekarte Luzern Land profitieren Sie von vielfältigen Ermässigungen für Ausflüge, Museen und Bergbahnen in der Region.

Ihre Vorteile mit der Gästekarte Luzern Land

Die Gästekarte steht für Sie während Ihres Aufenthaltes im Seetal zur Verfügung. Nachdem Ihre Unterkunft Ihnen die nötigen Unterlagen und Links zur Verfügung gestellt hat, haben Sie die Möglichkeit, Ihre persönliche, digitale Gästekarte bereits vor Ihrer Anreise über unser Online-Portal selber zu erstellen. Sie können Sie für Ihr Smartphone downloaden oder auf Ihrem Drucker zu Hause ausdrucken. Selbstverständlich dürfen Sie Ihre Gästekarte auch beim Check-In in Ihrer Unterkunft verlangen.

Bei Fragen zur Gästekarte oder dem Seetal ist das Team von Seetal Tourismus gerne für Sie da.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen Ihnen einen erlebnisreichen Aufenthalt im Seetal und der Region.

Gästebefragung

Im Kanton Luzern wird aktuell eine Befragung bei Übernachtungsgästen durchgeführt. Nehmen Sie an der Umfrage teil und gewinnen Sie attraktive Preise.

Zahlreiche Ermässigungen

  • 20% auf den Eintritt ins Schongiland
  • 20% auf den Eintritt in die Vogelwarte Sempach
  • 20% auf Normaltarif  bei den Rigi Bahnen
  • 20% auf Normaltarif bei den Stoosbahnen
  • 20% auf Normaltarif bei der CabriO-Stanserhorn-Bahn
  • viele weitere Ermässigungen

Allgemeine Bedingungen

Die Gästekarte ist persönlich, nicht übertragbar und gültig für den An- und Abreisetag sowie für die Dauer Ihres Aufenthaltes. Pro Aufenthalt besteht ein Anspruch von maximal 14 Tagen ab dem Ankunftstag. Personen von 6 bis 16 Jahren zählen als Kinder. Gültigkeit unter Berücksichtigung der regulären Öffnungszeiten, der AGB oder sonstigen Leistungsbedingungen der einzelnen Anbieter. Beteiligte Partner können aufgrund von wichtigen Gründen die Inanspruchnahme der rabattierten Leistungen ganz oder teilweise einschränken. Die Anbieter sind berechtigt, die Identität durch die Vorlage eines Personalausweises zu prüfen.